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So gelingt die Umstellung auf das GVP Tarifwerk zum 01.01. 2026!
17+ Jahre Branchenerfahrung
Wir fokussieren uns ausschließlich auf Arbeitnehmerüberlassung und sind Experten für Zeitarbeit.
Nahbar & schnell
Wir sind erreichbar, hören zu und reagieren schnell. Wir sind anders als klassische Anwälte und verstehen uns als Partner.
90+ Betriebsprüfungen
Am Ende zählt es, hier zu bestehen. Wir kennen die Prüfungspraxis der Behörden und die Prüfteams der BA.
Warum Sie etwas tun müssen
Die Bezugnahmne auf den Tarifvertrag ermöglicht das Abweichen von Equal Pay und Equal Treatment. Ohne wirksame Inbezugnahme drohen erhebliche Konsequenzen; im Arbeitsverhältnis und bei Betriebsprüfungen. Die Thematik betrifft "alte" Arbeitsverhältnisse genauso wie Neueinstellungen. Sie müssen vorbereitet sein.
5 von 5 basierend auf 22 Bewertungen
Vorlagen
Wir überarbeiten je nach Bedarf Ihre Vorlagen der Arbeitsverträge und entwerfen Änderungsverträge bzw. die Dokumentation nach NachweisG im Bestand.
Tagesgeschäft
Wir erläutern Ihnen die Dinge, die Sie im Tagesgeschäft ab dem 01. Januar 2026 neu beachten und ggfls. anders handhaben müssen.
Kommunikation
Wir unterstützen Ihre Kommunikation ggenüber den Mitarbeitern, damit die Umstellung schnell & reibungslos über die Bühne gehen kann.
Lohnabrechnungen
Wo es notwendig wird unterstützen wir auch bei der Umsetzung des nuen GVP Tarifwerks im Lohn. Vor allen Dingen dann, wenn Sie bisher iGZ Anwender ewaren.
Ablauf in 4 Schritten
So meistern Sie die Umstellung – geräuschlos und sorgenfrei.
Schritt 1
Kostenfreie Erstpüfung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage und Unterlagen.
Schritt 2
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein verbindliches, transparentes Angebot.
Schritt 3
Überarbeitung
Wir überarbeiten und erstellen die nötigen Vertragsvorlagen.
Schritt 4
Umsetzung
Wirunterstützen Sie bei der Umsetzung und Einführung.
Wir könnten nicht zufriedener sein! Der Ablauf war von Anfang an absolut unkompliziert, und die 24/7 Erreichbarkeit sucht ihresgleichen.
Aza Shariat-Zadeh
Aza GmbH
Hervorheben möchte ich die umfassende Unterstützung meines Gründungsprozesses, die schnelle Erlangung meiner AÜ Erlaubnis sowie die uneingeschränkte Hilfestellung in allen meiner Belangen.
Alexander Karbach
Intelli Rent GmbH
Karst Rechtsanwälte haben durch herausragende fachliche Kompetenz und tiefgreifendes Verständnis überzeugt. Ihre Arbeitsweise und ihre stete Verfügbarkeit unterstreichen ihre außergewöhnliche Dienstleistungsorientierung.
Emrullah Cicek
NEC Personal Service GmbH
Ich habe Herrn Karst kontaktiert, weil die BA, den Antrag der Verlängerung für ANÜ ablehnen wollte. Von Anfang an war die Beratung äußerst professionell und verständlich. Er hat zügig mit der BA Kontakt aufgenommen und alle Angelegenheiten schnell geklärt. Dank ihm wurde die ANÜ verlängert.
Altan Kaya
A&K Personaldienstleister
Absolut wichtiger und zuverlässiger Partner. Klare Empfehlung an alle Personaldienstleister bezüglich AÜG Check!
Michael Eisenreich
Geschäftsstellenleiter
Wir haben Unterstützung für die schnelle Beantragung und Implementierung von Arbeitnehmerüberlassung gesucht. Und bei Karst Rechtsanwälte gefunden! Super Service, gute Ansprechpartner und viel Know Know zum Thema! Weiter so!
David Kappauf
Peakaya GmbH
TOP-Ergebnisse kommen nicht von selbst
Zahlenwerk, das für sich spricht und nicht von ungefähr kommt. Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung und Expertise.
17+
Jahre im Geschäft
100+
Antragsverfahren
90+
Betriebsprüfungen
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zufriedene Kunden
Über mich - Thomas Karst
Echte Erfahrung
Ich bin Rechtsanwalt und selbst Unternehmer in der Zeitarbeitsbranche. Seit über 15 Jahren begleite ich mit meinem Team Personaldienstleister bei allen Fragen des Tagesgeschäft und Betriebsprüfungen mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Zoll. Diese Kombination aus Recht und Praxis ermöglicht Lösungen, die rechtssicher und wirtschaftlich zugleich sind.
Klare Sprache
Ich kenne die Abläufe der Bundesagentur für Arbeit aus zahlreichen Verfahren und weiß, worauf Sachbearbeiter wirklich achten. Mandanten schätzen, dass ich kein Theoretiker bin, sondern ihre Sprache spreche – direkt, klar und praxisnah.
Häufige Fragen zum neuen GVP Tarifwerk 2026
Hier finden Sie die ersten Antworten auf Fragen, mit denen unsere Kunden zu uns gekommen sind.
Was ist das neue GVP-Tarifwerk? Warum wird es eingeführt?
Das neue GVP-Tarifwerk (in Gemeinschaft mit dem DGB) vereinheitlicht ab 2026 die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge in der Zeitarbeit. Damit gilt künftig nur noch ein einheitlicher Rahmen für alle tarifgebundenen Personaldienstleister. Es geht auch darum, Doppelstrukturen abzubauen und mehr Transparenz zu schaffen.
Für wen gilt das neue GVP Tarifwerk?
Für Unternehmen, die Mitglied im GVP, also tarifgebunden sind. Aber auch für alle anderen, die dieses Tarifwerk (wie bisher die Tarifwerke des BAP oder iGZ) zur Abweichung von Equal Pay und Equal Treatment in Bezug nehmen möchten.
Muss ich meine Vorlagen immer ändern?
Nicht immer. Es kommt darauf an, wie die Bezugnahme auf das Tarifwerk bisher ausgestaltet ist. Wenn Sie eine sog. dynamische Bezugnahmeklausel verwenden, gilt das neue GVP Tarifwerk womöglich automatisch. Aber Achtung: Die Bezugnahme auf das Tarifwerk muss umfassend sein. Manche bisherige Regelungen im Arbeitsvertrag können gegen das neue Tarifrecht verstoßen und unzulässig sein.
Was ist mit neuen Arbeitsverträgen?
Arbeitsverträge mit Neueinstellungen ab dem 01.01.2026 sollten grundsätzlich auf das neue GVP Tarifwerk verweisen. Hier ist eine Differenzierung im Umgang mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen notwendig.
Was ist mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen?
Auch die können im Einzelfall Anpassungsbedarf auslösen. Der Schwerpunkt Ihrer Bemühungen liegt aber auf der Neugestaltung der arbeitsvertraglichen Vorlagen.
Welche Arbeitszeitregelungen gibt es künftig?
Nur noch eine. Die sog. verstetigte Regelung mit einer festen Vertragsarbeitszeit proi Monat. Bei Vollzeit sind das 151,67 Stunden. Die Regelung, wonach sich die Arbeitszeit nach der Anzahl der Arbeitstage pro Monat richtet, gibt es nicht mehr. Für bisher bereits beschäftigte Mitarbeiter unter dem iGZ Arbeitszeitmodel nach Arbeitstagen gibt es Übergangsfristen und Optionsrechte.
Welche sonstigen Änderungen gibt es?
Wegezeit kann zu vergütungspflichtiger Arbeitszeit werden, wenn die einfache Fahrtzeit vom Wohnort zum Einsatzort länger als 1 Stunden und 15 Minuten ist. Die Zuschlagsregelungen werden einheitlich gestaltet und können teils kundenflexibel angepasst werden und einiges mehr. Die Regelungen zum AZK werden vereinheitlicht.
Ändert sich auch das Entgelt?
Mittlerweile müssen wir sagen: Ja. Die bisherigen Entgelttarifverträge wurden zum 30. September 2025 gekündigt. Mitlerweile gibt es einen neuen Tarifabschluss, der die schrittweise Erhöhung der Entgelte in der Zeitarbeit ab dem 01. Januar 2026 um insgesamt 9% (!) in drei Schritten vorsieht: Zum 01. Januar 2026, zum 01. September 2026 und zum 01. April 2027.
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Eine spezialisierte Service-Seite der Kanzlei KARST RECHTSANWÄLTE, Mainz.
Kontakt
Thomas Karst
Rechtsanwalt/ Inhaber
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